1. Freigabe und Ansprechpartner klären
Der abgezogene Löschzug bedeutet nicht automatisch, dass jeder Raum wieder frei genutzt werden kann. Beachten Sie die Anweisungen der Einsatzkräfte und klären Sie mit den zuständigen Stellen, welche Bereiche zugänglich sind. Gehen Sie auch für Fotos oder Wertgegenstände nicht eigenmächtig in gesperrte Bereiche.
Bei einem aktuellen Brand oder erneuter Rauchentwicklung wenden Sie sich an die Feuerwehr unter 122. Eine Sanierungsanfrage ersetzt den Notruf nicht.
2. Schaden melden und Unterlagen sammeln
Informieren Sie die zuständigen Ansprechpartner bei Eigentum oder Hausverwaltung und melden Sie den Schaden der Versicherung. Halten Sie Schadenzeitpunkt, Adresse, betroffene Räume und bereits erhaltene Anweisungen bereit.
Vorhandene Fotos, Belege und Berichte helfen bei der Schadenabwicklung. Eine vollständige Akte muss für die erste Kontaktaufnahme noch nicht vorliegen. Stellen Sie bekannte Tatsachen und noch ungeklärte Fragen getrennt dar.
3. Maßnahmen vor der Ausführung abstimmen
Lassen Sie Schadenaufnahme, Sicherung, Reinigung, Trocknung und Wiederherstellung getrennt benennen. Dadurch wird sichtbar, welche Arbeit welchem Zweck dient und worüber noch entschieden werden muss.
Klären Sie vor Veränderungen an der Schadenstelle die erforderlichen Freigaben und die Abstimmung mit der Versicherung. Für akut erforderliche Maßnahmen sind die zuständigen Einsatzkräfte und Fachleute die richtigen Ansprechpartner.
4. Die erste Sanierungsanfrage vorbereiten
- Wer kann Zugang ermöglichen und Entscheidungen abstimmen?
- Welche Bereiche sind freigegeben, welche gesperrt?
- Wo sind Brandspuren, Rauchgeruch und Löschwasser aufgefallen?
- Welche Firma oder Fachstelle wurde bereits beauftragt?
- Welche Nutzung ist derzeit eingeschränkt und welche Unterlagen liegen vor?
Was eine erste Rückmeldung leisten kann
Ein vorbereitendes Gespräch ordnet den nächsten Schritt und mögliche Rückfragen. Es ersetzt keine erforderliche Prüfung vor Ort und verspricht weder einen festen Endpreis noch einen Wiederbezugstermin. Beides hängt vom tatsächlichen Umfang und den Freigaben ab.
Häufige Fragen
Soll ich vor der Besichtigung alles wegräumen?
Verändern oder entsorgen Sie Brandrückstände nicht ohne Abstimmung. Die Schadenstelle kann noch für Dokumentation und Prüfungen benötigt werden; zusätzlich dürfen Rückstände nicht in saubere Bereiche verschleppt werden.
Kann ich zuerst anfragen und Unterlagen später ergänzen?
Ja. Beginnen Sie mit Adresse, Schadenbeschreibung, Kontaktperson und Freigabestatus. Fotos und Versicherungsunterlagen können im weiteren Austausch ergänzt werden.

